Reiseinfos: Russland
Einreisebestimmungen | Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige |
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Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Das Gesetz verlangt einen sechs Monate über die Reise hinaus gültigen Reisepass, für Kinder unter 16 Jahren einen Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils. Teilweise erteilen die russischen Auslandsvertretungen in Deutschland – nach eigenem Ermessen – Visa auch noch bei einer Gültigkeit des Reisepasses von drei Monaten nach Reiseende. Ausländer müssen sich mittels einer vor der Einreise auszufüllenden Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden. Migrationskartenformulare sind zur Zeit ausschließlich in russischer Sprache erhältlich. Die einzutragenden Daten entsprechen im wesentlichen den Angaben der in den Paß eingehefteten Ein-/Ausreisekarten. Ein am 10.12.2003 geschlossenes deutsch-russisches Abkommen sieht für bestimmte Personengruppen - Regierungsmitglieder, Studierende, Schüler, Wissenschaftler, Mitarbeiter in sozialen oder medizinischen Einrichtungen, Geschäftsleute, Kulturmittler, Sportler, humanitäre Hilfsorganisationen, Personen mit dringenden persönlichen Angelegenheiten - die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste mit den akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Visumverfahren können Sie der Homepage der russischen Botschaft unter www.russische-botschaft.de entnehmen. Im Frühjahr 2002 wurde ein vereinfachtes Visaverfahren für Kurzzeitbesuche eingeführt (Beantragung bei ausgewählten Reisebüros, Erteilung des Visums an ausgewählten Grenzübergängen bei der Einreise). Das Verfahren bietet jedoch keine nennenswerten Vorteile gegenüber der Visumbeantragung bei einer russischen Auslandsvertretung und wird daher nicht empfohlen. Am Flughafen St. Petersburg wird das genannte Verfahren nicht praktiziert. Es besteht Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von drei Tagen über den russischen Partner des deutschen Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat. Hierfür wird unbedingt die zuvor bei der Einreise ausgefüllte und abgestempelte Migrationskarte benötigt. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich ( z.B. abgelaufenes Touristenvisum, oder Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss. Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. eigene Erkrankung ) muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig beim russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort beantragt werden. In der RF gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. OVD), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete. Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. |
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