Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige E-Mail
Stand: 3. Januar 2006

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. In Ausnahmefällen werden Visa auch am Flughafen in Ulan Bator ausgestellt, jedoch zu höheren Gebühren (50 US-Dollar). Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.

Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich über:

  • den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa),
  • per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
  • mit dem Auto Altanbulag (Selenge Aimag), Tsgaannur (Bayan Ulgii Aimag), Ereen Tsav (Dornod Aimag) und Zamyy Uud (Dornogobi Aimag). Die Öffnungszeiten der oben genannten Grenzstationen sind von Montag bis Freitag 9:00 bis 18.00 Uhr. Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Bei zuvor von Deutschland aus beantragter Einreise mit Auto kann die Kaution entfallen. Die Einfuhr kann beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Fax.: +976-11-350 048) auf Englisch beantragt werden. Im Antrag anzugeben sind Ihre Personalien, Ihre Staatsangehörigkeit, die Paßnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise.

Sollten Sie über einen anderen Grenzübergang einreisen wollen, werden Sie gebeten, dies bei der mongolischen Botschaft in Berlin im Zuge des Visumantrages zu beantragen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, informiert die mongolische Botschaft die relevante mongolische Grenzstation über Ihre bevorstehende Einreise.

In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

 
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