Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige E-Mail
Stand: 5. Dezember 2005

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise eingeholt werden muss. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Website der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de) Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069 - 520135) erhältlich.

Für den Visaantrag wird ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss benötigt. Der deutsche Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!). Ist ein längerer Aufenthalt beabsichtigt, wird empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass ausstellen zu lassen, da der Kinderausweis lediglich Raum für zwei Visa bietet. Die deutschen Auslandsvertretungen in der VR China stellen daher grundsätzlich keine Kinderausweise, sondern nur Reisepässe aus. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich , wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert. Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. "Sonderverwaltungsregionen" in vielen Bereichen weitgehende Autonomie - so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von "Festlandchina" aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach "Festlandchina" ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden. Nach Einreise in die VR China sind für eine evtl. benötigte Neuausstellung eines Visums mit der Möglichkeit der zwei- oder mehrfachen Einreise die örtlichen Ämter für Öffentliche Sicherheit (abgekürzt PSB - Public Security Bureau) zuständig.

 
< zurück   weiter >