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Besondere Zollvorschriften (Devisen) |
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Stand: 5. Dezember 2005 Einfuhr: 400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige und bis 2.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muß eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - eingeführt werden. Ausfuhr: Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. . Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige und 2.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - ausgeführt werden.
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