|
Besondere strafrechtliche Vorschriften |
|
|
Stand: 5. Dezember 2005 Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen. (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium = Freiheitsstrafe ab sieben Jahre; Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, "wenn die Umstände schwerwiegend sind"). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt. Mittlerweile dürfen sich Ausländer in insgesamt ca. 1.100 chinesischen Orten ohne besondere Erlaubnis bewegen. Für alle übrigen Orte muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Ausländer müssen ihren Reisepass immer mit sich führen. Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
|